Die Mindestförderung für heizungsunterstützende Solarthermieanlagen bis 14m² wurde von 1500€ auf 2000€ angehoben, ab 14,01m² gilt nun ein Förderbetrag von 140€/m². Bei den neu in die Förderung aufgenommenen reinen solarthermischen Warmwasseranlagen beträgt die Mindestförderung 500 €. Pro m² gilt zudem ein Förderbetrag von 50 €. Letztgenannte Anlagen müssen mindestens eine Bruttokollektorfläche von 3m² aufweisen. Bei einer Erweiterung einer solarthermischen Anlage gibt es ab dem 1. April 50 € pro m² Bruttokollektorfläche.