Voraussetzung für Balkonkraftwerke
Für Mieter bieten sich kleine PV Anlagen an welche direkt am Balkon oder auf der Garage verbaut werden. Der Aufstellungsort sollte so gewählt werden dass die Module über das Jahr so viel Sonneneneinstrahlung wie möglich bekommen und es zu keiner Verschattung kommt.
Wichtig ist auch das der Stromzähler nicht rückwärts läuft. Das würde passieren wenn die PV Anlage mehr Strom erzeugt als im Haus verbraucht wird. Ein Stromzähler mit Rücklaufsperre kann das Verhindern. Die Anlage sollte dem Energieversorger 2 Wochen vor Anschluss gemeldet werden. In der Regel veranlasst dieser einen Zählertausch wenn nicht bereits ein passendes Gerät vorhanden ist.
Steckfertige PV Module können einfach an der Steckdose angeschlossen werden. Der Wechselrichter ist in der Regel bereits am Modul verbaut oder kann unkompliziert verschaltet werden.
Die Rechtslage für Balkonkraftwerke ist aktuell nicht genau definiert und wird überarbeitet.
In Österreich gelten für Anlagen bis 600Wp vereinfachte Regelungen insofern das System sicher vom Endverbraucher an der Steckdose angeschlossen werden kann.
In Deutschland müssen technische Vorgaben der VDE-AR-N 4105 und DIN VDE 0100-551 berücksichtigt werden. Ist das der Fall und der Stromversorger möchte den Zähler nicht wechseln um den Anschluss zu ermöglichen ist es gesetzlich freigestellt den Messstellenbetreiber zu wechseln.
Genauere Infos zu den Voraussetzungen und der aktuellen Rechtslage finden Sie in dem DGS Flyer "Sonne Für Alle!" in der Seitenleiste, sowie unter jurop.org und pvplug.de