Die wichtigsten Punkte der EEG Novelle 2021

 

 

 

Der Ausbau der erneuerbaren Energie soll entlang des Klimaschutzprogramms bis 2030 mit einer Zielmarke von 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Dabei sollen 100 GW aus Photovoltaik, 71 GW aus Windkraft und 8,4 GW aus Biomasse gebaut sein. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Änderungen der EEG-Novelle 2021 im Bezug auf Photovoltaik zusammengefasst.

 

 

Was ändert sich für Eigenheimanlagen?

  • Vorgaben für intelligente Messsysteme ändern sich noch nicht
  • Smart Meter Gateway am Netzanschlusspunkt wird erst nötig, wenn Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) bekannt gibt, dass die technische Möglichkeit geschaffen ist
  • Funkrundsteuerempfänger ist jetzt ab 25 kWp Pflicht
  • Neuanlagen bis 7 kWp* können weiter mit 70% Regelung umgesetzt werden
  • Zwischen 7 kWp* und 25 kWp muss die Möglichkeit der IST-Einspeisung gewährleistet werden
  • Ab 25 kWp brauchen Neuanlagen einen Smart Meter Gateway, der die IST-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung regeln kann
  • Keine EEG-Umlage mehr für Anlagen bis 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 MWh, das gilt auch für Bestandanlagen -> PV-Anlagen sind wirtschaftlich wie nie

*Der Schwellwert kann nach §31 des Messtellenbetriebsgesetzes noch geändert werden

 

Was passiert mit den EEG-Ausläufern?

  • Eine Auffangregelung gibt es jetzt für Anlagen, deren 20 jähriger Förderzeitraum abläuft
  • Man kann Sie auf Eigenverbrauch umrüsten und man bekommt bis Ende 2027 eine Vergütung für die eingespeiste Energie (gilt für Anlagen kleine 100 kWp)
  • Berechnung: Spezifischen Jahresmarktwert minus der Stromvermarktungskosten

Ertrag von ca. 3 - 4 ct/kWh + Wert des eingesparten Strombezugs / Eigenverbrauch

  • Aktuell kann man noch ohne Smart Meter auf Eigenverbrauch umrüsten

 

Neu für Gewerbeanlagen im EEG 2021

  • Für Gewerbeanlagen bzw. akke Dachanlagen zwischen 300 kWp und 20 MW gibt es ein neues Ausschreibungsverfahren mit verschiedenen Vorgaben je nach Leistung der Anlage
  • Für Anlagen bis 300 kWp gibt es die EEG-Vergütung bis zu 100% der erzeugten Energie, es darf auch selbst verbraucht werden. Dies gilt aber nur für Direktvermarktung
  • Neue Gewerbeanlagen über 300 kWp oder bis 750 kWp bekommen für max. 50% der erzeugten Energie eine EEG-Vergütung. Anlagen, die vor dem 01. April 2021 ans netz gehenm erhalten noch 100% der erzeugten Energie vergütet.
  • PV-Anlagen über 300 kWp und bis zu 750 kWp dürfen entweder in die Ausschreibung ohne Eigenverbrauch oder setzen auf die Direktvermarktung mit Eigenverbrauch
  • Erst ab einer Leistung von 750 kWp gilt eine Ausschreibungspflich

Zusammenfassung

  • Die EEG-Novelle 2021 ist verabschiedet und bringt viele Änderungen in die PV-Branche
  • Die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch für Anlagen bis 30 kWp ist gefallen, für ausgeförderte PV-Altanlagen gibt es eine Alternative und für Dachanlagen ab 300 kWp ein neues Vergütungskonzept

 

Stand: Februar 2021. Alle Angaben ohne Gewähr

Foto: ©Photo by American Public Power Association on Unsplash