Steuerfreie Bestellung in Deutschland nach § 12 Abs. 3 UstG und Österreich - hier geht es zu den Voraussetzungen

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Umsatzsteuerliche Regelungen

Umsatzsteuerliche Regelungen für Lieferungen in Deutschland und Österreich

 

Inhaltsverzeichnis: 

 

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Umsatzsteuerliche Regelungen für Lieferungen in Deutschland ab dem 01.01.2023

Gesetzliche Grundlagen kurz zusammengefasst: 

  • Welche Artikel sind von der neuen Regelung betroffen? 
    • Lieferungen aller wesentlichen Komponenten zur Erzeugung sowie Speicherung von Solarstrom in der Regel zum Umsatzsteuersatz von 0%
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um den Umsatzsteuersatz in Höhe von 0% zu erhalten?  
    • der angegebene Rechnungsempfänger entspricht dem (zukünftigen) Betreiber der Photovoltaikanlage in Deutschland laut (späterem) Marktstammdatenregistereintrag
    • Alle Komponenten sind Bestandteil von Anlagen bis max. 30 kWp (Modulleistung) laut (zukünftigen) Marktstammdatenregistereintrag
    • Alle Komponenten sind Bestandteil von Anlagen, welche in der Nähe von:
      • Privatwohnungen
      • Wohnungen oder
      • öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden
    • die Lieferung mindestens einer Komponente einer (bestehenden) Bestellung erfolgt ab 01.01.2023

Der genaue Gesetzestext ist unten vermerkt.

Hier finden Sie ein FAQ der Bundesregierung zu dem Thema „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“

 

Wie läuft es bei uns im Online-Shop ab? 

Die betroffenen Artikel sind mit 0% USt. gekennzeichnet. Artikel, die nicht betroffen sind, werden mit 19% USt. ausgewiesen. Aus techn. Gründen können in einem Warenkorb keine Artikel mit unterschiedlichen Steuersätzen platziert werden. Wir bitten Sie in diesem Fall um zwei seperate Bestellungen.

  • Sie können weiterhin ganz normal bestellen
  • bei Bestellung mit 0% Umsatzsteuer setzen wir die Berechtigung des Kunden dafür voraus. Mittels Hakensetzung auf der Seite der Lieferadresseingabe können nicht Berechtigte zu 19% Umsatzsteuer wechseln. Der Umsatzsteuersatz (0% oder 19%) wird automatisch in Ihre Bestellung übernommen.
    • Sollte sich eine Angabe später als unrichtig herausstellen, werden wir das umgehend mitteilen und die dann gegebenenfalls fällige Umsatzsteuer in Höhe von 19% zusätzlich berechnen
  • Für Lieferungen außerhalb Deutschlands, werden auf der Zahlungsseite nach Auswahl des Lieferlandes die Preise mit jeweiliger Umsatzsteuer angezeigt
  • wenn nicht im Online-Shop sondern über ein manuell erstelltes Angebot bestellt wird, bitten wir Sie das Umsatzsteuerformular ausgefüllt an diese Mailadresse zu übersenden.
    • Bitte vergessen Sie nicht Ihre Angebotsnummer einzutragen!

Wir, als TST Solarstrom OHG, möchten darauf hinweisen, dass eine umsatzsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen.
Sollten wir nach der Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, benötigen, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren.
Sollte Ihre Bestellung Artikel enthalten, die anscheinend nicht nach der neuen Gesetzgebung von der Umsatzsteuer befreit sind, werden wir Sie ebenfalls per E-Mail darauf hinweisen.

 

Diese Umsatzsteuergesetzesänderung entlastet die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen auch von Bürokratie. Denn aufgrund des Steuersatzes mit 0 % können diese die Kleinunternehmer­regelung ohne finanzielle Nachteile anwenden, da ein bisher möglicher Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt.

Umsatzsteuerliche Regelungen für Lieferungen in Deutschland

Artikel 16

5.Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

siehe: Bundesfinanzministerium - JStG 2022

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Umsatzsteuerliche Regelungen für Lieferungen in Österreich ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2025

Gesetzliche Grundlagen kurz zusammengefasst: 

  • Welche Artikel sind von der neuen Regelung betroffen? 
    • Lieferung und Einfuhr von Photovoltaikmodulen aus Deutschland, sowie von Komponenten und Leistungen, die für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern ein Mittel darstellen, um die Lieferung des Photovoltaikmoduls zum Betrieb einer Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (unselbständige Nebenleistungen), teilen nach allgemeinen Grundsätzen der Einheitlichkeit der Leistung das umsatzsteuerliche Schicksal der Lieferung des Photovoltaikmoduls (siehe UStR Rz 346 ff UStR). Dies ist bspw. der Fall, wenn der Lieferer Photovoltaikmodule samt Zubehör und Speicher liefert und/oder montiert.
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um den Umsatzsteuersatz in Höhe von 0% zu erhalten? 
    • der angegebene Rechnungsempfänger entspricht dem (zukünftigen) Betreiber der Photovoltaikanlage in Österreich 
    • Alle Komponenten sind Bestandteil von Anlagen bis max. 35 kWp (gesamte Engpassleistung, meist Wechselrichterausgangsleistung)
    • Alle Komponenten sind Bestandteil von Anlagen, welche auf oder an vollständig:
      • Gebäuden, die in der Hauptsache Wohnzwecken dienen
      • Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden
      • Gebäuden, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden
    • die Lieferung von Solarmodulen und deren Zubehör erfolgt ab 01.01.2024 und vorerst bis einschl. 31.12.2025
    • Alle Komponenten, die nicht selbst Photovoltaikmodule sind, müssen im Verhältnis zur Erweiterung der Anlage (Kauf von Photovoltaikmodulen) stehen, damit diese zum Nullsteuersatz geliefert werden können
      • Achtung dies gilt bei einer Anlagenerweiterung: wenn der miterworbene Stromspeicher nicht mehr als das Doppelte an Gesamtkapazität übersteigt, ist von einer Verhältnismäßigkeit auszugehen. Kaufen Sie also PV-Module mit einer Leistung von 5 kWp, so können Sie einen Speicher mit Nettokapazität bis 10 kWh zum Nullsteuersatz mitbestellen
      • Bei einer neuen Anlage: hier darf der Speicher in jedem Verhältnis zur Anlage in Zusammenhang eines Kaufs von Solarmodulen mit 0% bezogen werden

Weitere Fragen und Antworten zum Nullsteuersatz auf Photovoltaik in Österreich:

  • Darf ich meine PV Anlage auch in Deutschland zum Nullsteuersatz kaufen und in Österreich installieren (lassen)?- Ja, auch Einfuhren nach Österreich werden vom Nullsteuersatz erfasst
  • Darf ich die Photovoltaikkomponenten zum Nullsteuersatz im Handel kaufen und die Installation dann ebenfalls zum Nullsteuersatz von meinem Installateur machen lassen?- Ja, der Kauf der Module zusammen mit der restlichen PV-Anlage kann separat zur Installation der Module und der restlichen PV-Anlage ebenfalls zum Nullsteuersatz erfolgen
  • Darf ich die Module für meine PV-Anlage von Händler A und beispielsweise den Wechselrichter für diese Anlage von Händler B jeweils zum Nullsteuersatz kaufen?- Nein, da die restlichen Komponenten, wie etwa der Wechselrichter oder das Montagesystem und der Speicher das Schicksal der Hauptlieferung (der Module) teilen, müssen diese zusammen mit den Modulen bestellt werden. Im Beispiel können nur die Module von Händler A zum Nullsteuersatz erworben werden.

Wie läuft es bei uns im Online-Shop ab?

Die betroffenen Artikel sind mit 0% USt. gekennzeichnet. Artikel, die nicht betroffen sind, werden im Warenkorb mit 20% USt. ausgewiesen. Aus techn. Gründen können in einem Warenkorb keine Artikel mit unterschiedlichen Steuersätzen platziert werden. Wir bitten Sie in diesem Fall um zwei seperate Bestellungen.

  • Sie können weiterhin ganz normal bestellen
  • bei Bestellung mit 0% Umsatzsteuer setzen wir die Berechtigung des Kunden dafür voraus. Mittels Hakensetzung auf der Seite der Lieferadresseingabe können nicht Berechtigte zu 20% Umsatzsteuer wechseln. Der Umsatzsteuersatz (0% oder 20%) wird automatisch in Ihre Bestellung übernommen.
    • Sollte sich eine Angabe später als unrichtig herausstellen, werden wir das umgehend mitteilen und die dann gegebenenfalls fällige Umsatzsteuer in Höhe von 20% zusätzlich berechnen
    • bei Bestellungen, die eindeutig nicht berechtigt sind, (wenn etwa keine Solarmodule in der Bestellung enthalten sind), weisen wir Sie darauf hin, dass die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten ist
  • Für Lieferungen außerhalb Österreichs, werden im Warenkorb nach Auswahl des Lieferlandes die Preise mit jeweiliger Umsatzsteuer angezeigt
  • wenn nicht im Online-Shop sondern über ein manuell erstelltes Angebot bestellt wird, bitten wir Sie das Umsatzsteuerformular ausgefüllt an diese Mailadresse zu übersenden.
    • Bitte vergessen Sie nicht Ihre Angebotsnummer einzutragen!

Informationen des österreichischen Bundesministeriums der Finanzen zum Steuersatz für Photovoltaik sowie weiterführende Informationen.

 

Wir, als TST Solarstrom OHG, möchten darauf hinweisen, dass eine umsatzsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen.
Sollten wir nach der Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, benötigen, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren.
Sollte Ihre Bestellung Artikel enthalten, die anscheinend nicht nach der neuen Gesetzgebung von der Umsatzsteuer befreit sind, werden wir Sie ebenfalls per E-Mail darauf hinweisen.

 

Diese Umsatzsteuergesetzesänderung entlastet die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen auch von Bürokratie. Denn aufgrund des Steuersatzes mit 0 % können diese die Kleinunternehmer­regelung ohne finanzielle Nachteile anwenden, da ein bisher möglicher Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt.

Sollten Sie Fragen haben, dürfen Sie sich jederzeit per Mail oder zu unseren Telefonzeiten bei uns melden!

Ihr TST-Team

Stand: 05. August 2024 - Änderungen vorbehalten