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Umsatzsteuerliche Regelungen

Umsatzsteuerliche Regelung für Lieferungen in Deutschland

 

   
     
     

 

Umsatzsteuerliche Regelung für Lieferungen in Deutschland ab dem 01.01.2023

Gesetzliche Grundlagen kurz zusammengefasst: 

  • Welche Artikel sind von der neuen Regelung betroffen? 
    • Lieferungen aller wesentlichen Komponenten zur Erzeugung sowie Speicherung von Solarstrom in der Regel zum Umsatzsteuersatz von 0%
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um den Umsatzsteuersatz in Höhe von 0% zu erhalten?  
    • der angegebene Rechnungsempfänger entspricht dem (zukünftigen) Betreiber der Photovoltaikanlage in Deutschland laut (späterem) Marktstammdatenregistereintrag
    • Alle Komponenten sind Bestandteil von Anlagen bis max. 30 kWp (Modulleistung) laut (zukünftigen) Marktstammdatenregistereintrag
    • Alle Komponenten sind Bestandteil von Anlagen, welche in der Nähe von:
      • Privatwohnungen
      • Wohnungen oder
      • öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden
    • die Lieferung mindestens einer Komponente einer (bestehenden) Bestellung erfolgt ab 01.01.2023

Der genaue Gesetzestext ist unten vermerkt.

Hier finden Sie ein FAQ der Bundesregierung zu dem Thema „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“

 

Wie läuft es bei uns im Online-Shop ab? 

Die betroffenen Artikel sind mit 0% USt. gekennzeichnet. Artikel, die nicht betroffen sind, werden mit 19% USt. ausgewiesen. Aus techn. Gründen können in einem Warenkorb keine Artikel mit unterschiedlichen Steuersätzen platziert werden. Wir bitten Sie in diesem Fall um zwei seperate Bestellungen.

  • Sie können weiterhin ganz normal bestellen
  • bei Bestellung mit 0% Umsatzsteuer setzen wir die Berechtigung des Kunden dafür voraus. Mittels Hakensetzung auf der Seite der Lieferadresseingabe können nicht Berechtigte zu 19% Umsatzsteuer wechseln. Der Umsatzsteuersatz (0% oder 19%) wird automatisch in Ihre Bestellung übernommen.
    • Sollte sich eine Angabe später als unrichtig herausstellen, werden wir das umgehend mitteilen und die dann gegebenenfalls fällige Umsatzsteuer in Höhe von 19% zusätzlich berechnen
  • Für Lieferungen außerhalb Deutschlands, werden auf der Zahlungsseite nach Auswahl des Lieferlandes die Preise mit jeweiliger Umsatzsteuer angezeigt
  • wenn nicht im Online-Shop sondern über ein manuell erstelltes Angebot bestellt wird, bitten wir Sie das Umsatzsteuerformular ausgefüllt an diese Mailadresse zu übersenden.
    • Bitte vergessen Sie nicht Ihre Angebotsnummer einzutragen!

Wir, als TST Solarstrom OHG, möchten darauf hinweisen, dass eine umsatzsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen.
Sollten wir nach der Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, benötigen, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren.
Sollte Ihre Bestellung Artikel enthalten, die anscheinend nicht nach der neuen Gesetzgebung von der Umsatzsteuer befreit sind, werden wir Sie ebenfalls per E-Mail darauf hinweisen.

 

Diese Umsatzsteuergesetzesänderung entlastet die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen auch von Bürokratie. Denn aufgrund des Steuersatzes mit 0 % können diese die Kleinunternehmer­regelung ohne finanzielle Nachteile anwenden, da ein bisher möglicher Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt.

Umsatzsteuerliche Regelungen für Lieferungen in Deutschland

Artikel 16

5.Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

siehe: Bundesfinanzministerium - JStG 2022

 

 

Wir, als TST Solarstrom OHG, möchten darauf hinweisen, dass eine umsatzsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen.
Sollten wir nach der Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, benötigen, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren.
Sollte Ihre Bestellung Artikel enthalten, die anscheinend nicht nach der neuen Gesetzgebung von der Umsatzsteuer befreit sind, werden wir Sie ebenfalls per E-Mail darauf hinweisen.

 

Diese Umsatzsteuergesetzesänderung entlastet die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen von Bürokratie. Denn aufgrund des Steuersatzes mit 0 % können diese die Kleinunternehmer­regelung ohne finanzielle Nachteile anwenden, da ein bisher möglicher Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt. Eine Photovoltaikanlage mit Bereechtigung zum Nullsteuersatz ist damit ganz ohne Finanzamt zu betreiben und muss dort nicht mehr gemeldet werden.

 

Sollten Sie Fragen haben, dürfen Sie sich jederzeit per Mail oder zu unseren Telefonzeiten bei uns melden!

Ihr TST-Team

 

Stand: 02. April 2025 - Änderungen vorbehalten