Förderung der BAFA:
Die Mindestförderung für heizungsunterstützende Solarthermieanlagen bis 14m² wurde von 1500€ auf 2000€ angehoben, ab 14,01m² gilt nun ein Förderbetrag von 140€/m². Bei den neu in die Förderung aufgenommenen reinen solarthermischen Warmwasseranlagen beträgt die Mindestförderung 500 €. Pro m² gilt zudem ein Förderbetrag von 50 €. Letztgenannte Anlagen müssen mindestens eine Bruttokollektorfläche von 3m² aufweisen. Bei einer Erweiterung einer solarthermischen Anlage gibt es ab dem 1. April 50 € pro m² Bruttokollektorfläche.
Einen schnellen Überblick über die einzelnen förderfähigen Technologien und die Förderhöhe bietet folgendes Übersichtsblatt:
Investitionszuschuss - Förderung über BAFA
*Gilt für Vakuumröhrenkollektoranlagen ab 7m² und für Flachkollektoranlagen ab 9m².
BAFA Tabelle
Zuschüsse des Bundes (BAFA) ab 01.04.2015 | Bestand | Neubau | |
Basisförderung: Ein- und Zweifamilienhaus | |||
3 bis 10 m² Bruttokollektorfläche, mind 200 l Speichervolumen | € 500,- | - | |
11 bis 40 m² Bruttokollektorfläche, mind 200 l Speichervolumen | € 50.- pro m² | - | |
Innovationsförderung: Erstinstallation von 20-100m² Bruttokollektorfläche auf Wohngebäuden mit mind 3. Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mind. 500m² Nutzfläche |
€ 100,- pro m² | € 75,- pro m² | |
Basisförderung: Ein- und Zweifamilienhaus | |||
9 bis 14 m² Bruttokolektorfläche, Puffer 40 l/m² | € 2.000,- | - | |
15 bis 40 m² Bruttokollektorfläche, Puffer 40 l/m² | €140,- pro m² | - | |
Innovationsförderung: Erstinstallation von 20-100m² Bruttokollektorfläche auf Wohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mind. 500m² Nutzfläche, Puffer 40 l/m² |
€ 200,- pro m² | € 150,- pro m² | |
Alternativ Ertragsabhängige Förderung: Erstinstallation von 20-100 m² Bruttokollektorfläche auf Wohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mind. 500 m² Nutzfläche, Puffer 40 l/m² |
0,45€ x jährl. Kollektorertrag x Anzahl Kollektoren (Grundlage des jährl. Kollektorertags (kWh/a/Kollektor) ist das Datenblatt 2 der Solar-Keymark- Programmregel (Standort Würzburg 50°C)) |
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Erweiterung bestehender Solarkollektoranlagen | € 50,- pro m² zusätzlicher Bruttokollektorfläche |
- | |
Kombinationsbonus: Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch ein Öl- oder Gas-Brennwertsystem bei gleichzeitiger Neuinstallation einer förderfähigen Solaranlage. |
€ 500,- | € 500,- | |
Optimierung: Einzelmaßnahmen zur enegetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden. |
mit Errichtung: 10% der Netto- Investitionskosten |
- | |
Mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. (max. 50% d. Basisförderung) | |||
Nachträglich 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten |
nachträglich: 100 bis max. 200€ |
- | |
Der Gebäudeeffizienzbonus erhöht die Förderung von Solaranlagen und Wärmepumpen. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d.h. der auf die wärmeübertagende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwertw der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassungen der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen |
zusätzlich 50% der Basis- oder Innovationsförderung |
- | |
Basisförderung: | |||
leistungsgeregelt und/oder monovalent mit JAZ mind. 3,5 (bis 37,5 kW) | € 4500,- | - | |
andere Luft/Wasser-Wärmepumpen (bis 32,5 kW) | € 4000,- | - | |
Luft/Wasser-Wärmepumpe (32,5 bis 37,5 kW bis 100kW) | € 100,- pro kW | - | |
Innovationsförderung*: JAZ mind. 4,5 oder verbesserte Systemeffizienz Flächenheizung und Fachunternehmererklärung bzgl. JAZ |
zusätzlich 50% der Basisförderung |
wie Basisförderung im Bestand |
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Basisförderung:(Wohng.: JAZ mind 3,8; Nicht-Wohng.: JAZ mind. 4,0) | |||
Sole/Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde /DVGW W 120-2) (bis 45kW) | € 4500,- | - | |
andere Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen (bis 40kW) | €4000,- | - | |
Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe (30 bzw. 45 bis 100 kW) | € 100,- pro kW | - | |
Innovationsförderung*: JAZ mind. 4,5 oder verbesserte Systemeffizienz, Flächenheizung und Fachunternehmererklärung bzgl. JAZ |
zusätzlich 50% der Basisforderung |
wie Basisforderung im Bestand |
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Kombinationsbonus: Neuinstallation einer Wärmepumpe bei gleichzeitiger Neuinstallation einer förderfähigen Solaranlage oder einer Solaranlage mit mind. 7m² Bruttokollektorfläche als Wärmequellenbeitrag für die WP. |
€ 500,- | € 500,- (nur in Verbindung mit der Innovationsförderung) |
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Lastmanagementbonus: "Smart Grid Ready" zertifizierte Wärmepumpe und Errichtung eines Pufferspeichers mit mind. 30 l/kW |
€ 500,- | € 500,- (nur in Verbindung mit der Innovationsförderung) |
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Optimierung: Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden |
mit Errichtung: 10% der Netto- Investitionskosten |
- | |
Mit der Errichtung von Solarkollektoren. (max. 50% d. Basisförderung) | nachträglich: | ||
Nachträglich 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme | 100€ bis max. 200€ | - | |
Nachträglich nach mind. 1 Jahr (Wärmepumpencheck) | bis 250€ | - | |
Alle nachträglichen: Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten | |||
Der Gebäudeeffizienzbonus erhöht die Förderung von Solaranlagen und Wärmepumpen. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d.h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassungen der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen. |
zusätzlich 50% der Basis- oder Innovationsförderung |
- | |
*25% der Netto Investitionen für die Erstinstallation u. Erweiterung v. Solarkollektoren zur überwiegenden solaren Prozesswärmebereitstellung |
Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusätzlich zu BAFA Förderung
Während die Erneuerbaren Energien über das Bafa gefördert werden, kann über die KfW u.a die Modernisierung von Öl- und Gasbrennwertsystemen gefördert werden. Nur für Wohngebäude mit Bauantrag vor 01.01.1995. z.B Programmnummer 430 Zuschuss (Einzelmaßnnahme): (Zuschussbeiträge unter 300 Euro werden nicht ausbezahlt. Ein Sachverständiger hat die Angemessenheit der Maßnahmen zu bestätigen. Nicht mit Zuschüssen des BAFA kumulierbar. Kostenberücksichtigung, Definition des Sachverständigen, dessen Tätigkeiten und weitere Informationen unter www.kfw.de/430) |
Allgemein
- Bafa: Zum Gebäudebestand zählen Gebäude, in denen seit mindestens 2 Jahren ein andes Heizungssystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll. (KfW: Zum Geäudebestand zählen Gebäude deren Bauantrag vor dm 01.01.1995 gestellt wurde.)
- Anträge zur Basisförderung sind binnen 9 Monaten nach Inbetriebnahme zu stellen. Anträge auf Innovationsförderungen und auf Zuschüsse der Kfw sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Das Datum des Antragseingangs ist ausschlaggebend, nicht der Poststempel o.ä
Förderung der Kfw (Kreditanstalt für Wiederaufbau):
Energieeffizienter Sanieren mit der Kfw (Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien)
Mit den Krediten der Kfw (Kreditanstalt für Wiederaufbau) haben Sie die Möglichkeit Ihren geplanten Neubau bzw. die energieeffiziente Sanierung eines Bestandgebäudes kostengünstig zu finanzieren. Dazu helfen Ihnen verschiedene Kreditmöglichkeiten wie z. B. „energieeffizient Sanieren – Kredit“, „energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ oder „energieeffizient Bauen“ (Programm 151). Genauere Informationen zu diesen Programmen finden Sie hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Kredit-(151-152)/index.html und https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Partner-der-KfW/Regionalpartner/Relevante-F%C3%B6rderprodukte/430.html
Des Weiteren gibt es den „Energieeffizienten Sanieren – Ergänzungskredit (Programmnummer 167 Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien) der sich mit den Förderungen der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen) kombinieren lässt.
Im Nachfolgenden geben wir einen kurzen Überblick zu diesem Ergänzungskredit.
Voraussetzungen:
Der „Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit“ (Programm 167) wird nur gewährt, wenn ein Haus oder Gebäude etwa durch eine energieeffiziente Dämmung oder durch einer Solarheizung modernisiert wird. Als Einzelmaßnahme können Sie den Ergänzungskredit beantragen, um somit Ihre Solarthermische Anlage günstig finanzieren zu lassen.
Der Ergänzungskredit der Kfw setzt sich wie folgt zusammen:
Gefördert werden thermische Solaranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche. Zugesagt werden 100 % der Kreditsumme.
Kreditsumme + 2,22 % effektiver Jahreszins + 0,25 Bereitstellungsprovision/Monat.
Es gilt zu beachten, dass die Kreditsumme pro Wohnungseinheit bei maximal 50.000 € gewährt wird.
Dazu können 1-2 Tilgungsfreijahre beantragt werden.
Kreditlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Dabei gilt eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren.
Welche Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich?
Der Ergänzungskredit für‘s energieeffiziente Sanieren (Programmnummer 167 Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien) lässt sich mit einem Zuschuss der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen) kombinieren.
Das Kfw-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit (Programmnummer 151/152) oder den Investitionszuschuss zum energieeffizienten Sanieren erhalten Sie nur, wenn keine BAFA-Förderung in Aussicht steht.
So können Sie die Förderung beantragen:
Wenn Sie den „energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ zum Aufbau oder Renovierung von energieeffizienten Gebäuden und Anlagen der Kfw wählen, sollten Sie sich ein Angebot von einem Installateur einholen. Mit diesem Angebot zur Sanierung oder Neubau einer Solarthermischen Anlage, gehen Sie zur Ihrer Hausbank und beantragen den Kredit über die Kfw-Bankengruppe. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Erg%C3%A4nzungskredit-(167)/#1
Stand: Dezember 2019. Alle Angaben ohne Gewähr.
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