Förderungen für Solarthermie 2020

 

Förderung der BAFA:

Die Mindestförderung für heizungsunterstützende Solarthermieanlagen bis 14m² wurde von 1500€ auf 2000€ angehoben, ab 14,01m² gilt nun ein Förderbetrag von 140€/m². Bei den neu in die Förderung aufgenommenen reinen solarthermischen Warmwasseranlagen beträgt die Mindestförderung 500 €. Pro m² gilt zudem ein Förderbetrag von 50 €. Letztgenannte Anlagen müssen mindestens eine Bruttokollektorfläche von 3m² aufweisen. Bei einer Erweiterung einer solarthermischen Anlage gibt es ab dem 1. April 50 € pro m² Bruttokollektorfläche.

Einen schnellen Überblick über die einzelnen förderfähigen Technologien und die Förderhöhe bietet folgendes Übersichtsblatt:
Investitionszuschuss - Förderung über BAFA 

*Gilt für Vakuumröhrenkollektoranlagen ab 7m² und für Flachkollektoranlagen ab 9m². 

 

BAFA Tabelle

Zuschüsse des Bundes (BAFA) ab 01.04.2015 Bestand Neubau
 
Basisförderung: Ein- und Zweifamilienhaus    
3 bis 10 m² Bruttokollektorfläche, mind 200 l Speichervolumen € 500,- -
11 bis 40 m² Bruttokollektorfläche, mind 200 l Speichervolumen € 50.- pro m² -
     
Innovationsförderung: Erstinstallation von 20-100m²
Bruttokollektorfläche auf Wohngebäuden mit mind 3. Wohneinheiten
oder Nichtwohngebäuden mit mind. 500m² Nutzfläche
€ 100,- pro m² € 75,- pro m²
 
Basisförderung: Ein- und Zweifamilienhaus    
9 bis 14 m² Bruttokolektorfläche, Puffer 40 l/m² € 2.000,- -
15 bis 40 m² Bruttokollektorfläche, Puffer 40 l/m² €140,- pro m² -
     
Innovationsförderung: Erstinstallation von 20-100m²
Bruttokollektorfläche auf Wohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten
oder Nichtwohngebäuden mit mind. 500m² Nutzfläche, Puffer 40 l/m²
€ 200,- pro m² € 150,- pro m²
     
Alternativ Ertragsabhängige Förderung: Erstinstallation von 20-100 m²
Bruttokollektorfläche auf Wohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten
oder Nichtwohngebäuden mit mind. 500 m² Nutzfläche, Puffer 40 l/m²
0,45€ x jährl. Kollektorertrag x Anzahl 
 Kollektoren (Grundlage des jährl. Kollektorertags
(kWh/a/Kollektor) ist das Datenblatt 2 der Solar-Keymark-
 Programmregel (Standort Würzburg 50°C))
 
  Erweiterung bestehender Solarkollektoranlagen € 50,- pro m²
zusätzlicher
Bruttokollektorfläche
-
 
  Kombinationsbonus: Austausch eines Heizkessels ohne
Brennwerttechnik durch ein Öl- oder Gas-Brennwertsystem bei
gleichzeitiger Neuinstallation einer förderfähigen Solaranlage.    
€ 500,- € 500,-
 
 alt= Optimierung: Einzelmaßnahmen zur enegetischen Optimierung der
Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden.
mit Errichtung:
10% der Netto-
Investitionskosten
-
     
Mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. (max. 50% d. Basisförderung)    
     
Nachträglich 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe 
der förderfähigen Kosten 
nachträglich: 
100 bis max. 200€
-
 
  Der Gebäudeeffizienzbonus erhöht die Förderung von Solaranlagen und
Wärmepumpen. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus
55 (d.h. der auf die wärmeübertagende Umfassungsfläche bezogene
Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des
entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die
Höchstwertw der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich,
Anpassungen der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen 
Sachverständigen
zusätzlich 50%
der Basis- oder
Innovationsförderung
-
 
  alt= Basisförderung:    
leistungsgeregelt und/oder monovalent mit JAZ mind. 3,5 (bis 37,5 kW) € 4500,- -
andere Luft/Wasser-Wärmepumpen (bis 32,5 kW) € 4000,- -
Luft/Wasser-Wärmepumpe (32,5 bis 37,5 kW bis 100kW) € 100,- pro kW -
     
Innovationsförderung*: JAZ mind. 4,5 oder verbesserte Systemeffizienz
Flächenheizung und Fachunternehmererklärung bzgl. JAZ 
zusätzlich 50%
der Basisförderung
wie Basisförderung
im Bestand
 
    Basisförderung:(Wohng.: JAZ mind 3,8; Nicht-Wohng.: JAZ mind. 4,0)    
Sole/Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde /DVGW W 120-2) (bis 45kW) € 4500,-  -
andere Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen (bis 40kW) €4000,-
Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe (30 bzw. 45 bis 100 kW) € 100,- pro kW 
 
Innovationsförderung*: JAZ mind. 4,5 oder verbesserte Systemeffizienz,
Flächenheizung und Fachunternehmererklärung bzgl. JAZ
zusätzlich 50%
der Basisforderung 
wie Basisforderung
im Bestand 
 
Kombinationsbonus: Neuinstallation einer Wärmepumpe bei gleichzeitiger
Neuinstallation einer förderfähigen Solaranlage oder einer Solaranlage mit
 mind. 7m² Bruttokollektorfläche als Wärmequellenbeitrag für die WP.
€ 500,- € 500,- (nur in 
Verbindung mit der
Innovationsförderung)
     
Lastmanagementbonus: "Smart Grid Ready" zertifizierte Wärmepumpe
und Errichtung eines Pufferspeichers mit mind. 30 l/kW 
€ 500,- € 500,- (nur in
Verbindung mit der
Innovationsförderung)
 
Optimierung: Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der
Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden
mit Errichtung:
10% der Netto- 
Investitionskosten 
-
     
Mit der Errichtung von Solarkollektoren. (max. 50% d. Basisförderung) nachträglich:  
Nachträglich 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme 100€ bis max. 200€ -
Nachträglich nach mind. 1 Jahr (Wärmepumpencheck) bis 250€ -
Alle nachträglichen: Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten     
 
  Der Gebäudeeffizienzbonus erhöht die Förderung von Solaranlagen und
Wärmepumpen. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus
55 (d.h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene 
Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des
entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die
Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich,
Anpassungen der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen
Sachverständigen.
zusätzlich 50%
der Basis- oder
Innovationsförderung
-
  *25% der Netto Investitionen für die Erstinstallation u. Erweiterung v. Solarkollektoren zur überwiegenden solaren Prozesswärmebereitstellung

 

Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusätzlich zu BAFA Förderung

 

Während die Erneuerbaren Energien über das Bafa gefördert werden, kann über die KfW u.a die Modernisierung von Öl- und Gasbrennwertsystemen gefördert werden.  Nur für Wohngebäude mit Bauantrag vor 01.01.1995. 

z.B Programmnummer 430 Zuschuss (Einzelmaßnnahme):
10% der förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit

(Zuschussbeiträge unter 300 Euro werden nicht ausbezahlt. Ein Sachverständiger hat die Angemessenheit der Maßnahmen zu bestätigen. Nicht mit Zuschüssen des BAFA kumulierbar. Kostenberücksichtigung, Definition des Sachverständigen, dessen Tätigkeiten und weitere Informationen unter www.kfw.de/430)

 

Allgemein

  • Bafa: Zum Gebäudebestand zählen Gebäude, in denen seit mindestens 2 Jahren ein andes Heizungssystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll. (KfW: Zum Geäudebestand zählen Gebäude deren Bauantrag vor dm 01.01.1995 gestellt wurde.) 
  • Anträge zur Basisförderung sind binnen 9 Monaten nach Inbetriebnahme zu stellen. Anträge auf Innovationsförderungen und auf Zuschüsse der Kfw sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Das Datum des Antragseingangs ist ausschlaggebend, nicht der Poststempel o.ä
 
Sie können sich von zuhause aus bequem die Förderanträge der BAFA aus dem Internet (http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/formulare/index.html) downloaden und ausfüllen. Diesem Antrag legen Sie die Rechnungen und weitere Formulare, die Sie in der Checkliste finden, bei und senden diesen Antrag an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen.

 

Förderung der Kfw (Kreditanstalt für Wiederaufbau):

Energieeffizienter Sanieren mit der Kfw (Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien)

Mit den Krediten der Kfw (Kreditanstalt für Wiederaufbau) haben Sie die Möglichkeit Ihren geplanten Neubau bzw. die energieeffiziente Sanierung eines Bestandgebäudes kostengünstig zu finanzieren. Dazu helfen Ihnen verschiedene Kreditmöglichkeiten wie z. B. „energieeffizient Sanieren – Kredit“,  „energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ oder „energieeffizient Bauen“ (Programm 151). Genauere Informationen zu diesen Programmen finden Sie hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Kredit-(151-152)/index.html und https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Partner-der-KfW/Regionalpartner/Relevante-F%C3%B6rderprodukte/430.html  

Des Weiteren gibt es den „Energieeffizienten Sanieren – Ergänzungskredit  (Programmnummer 167 Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien) der sich mit den Förderungen der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen) kombinieren lässt.
Im Nachfolgenden geben wir einen kurzen Überblick zu diesem Ergänzungskredit.

 

Voraussetzungen:

Der „Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit“ (Programm 167) wird nur gewährt, wenn ein Haus oder Gebäude etwa durch eine energieeffiziente Dämmung oder durch einer Solarheizung modernisiert wird. Als Einzelmaßnahme können Sie den Ergänzungskredit beantragen, um somit Ihre Solarthermische Anlage günstig finanzieren zu lassen.

 

Der Ergänzungskredit der Kfw setzt sich wie folgt zusammen:

Gefördert werden thermische Solaranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche. Zugesagt werden 100 % der Kreditsumme.
Kreditsumme + 2,22 % effektiver Jahreszins + 0,25 Bereitstellungsprovision/Monat.
Es gilt zu beachten, dass die Kreditsumme pro Wohnungseinheit bei maximal 50.000 € gewährt wird.
Dazu können 1-2 Tilgungsfreijahre beantragt werden.
Kreditlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Dabei gilt eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren.

 

Welche Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich?

Der Ergänzungskredit für‘s energieeffiziente Sanieren (Programmnummer 167 Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien) lässt sich mit einem Zuschuss der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen) kombinieren.
Das Kfw-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit (Programmnummer 151/152) oder den Investitionszuschuss zum energieeffizienten Sanieren erhalten Sie nur, wenn keine BAFA-Förderung in Aussicht steht. 

 

So können Sie die Förderung beantragen:

Wenn Sie den „energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ zum Aufbau oder Renovierung von energieeffizienten Gebäuden und Anlagen der Kfw wählen, sollten Sie sich ein Angebot von einem Installateur einholen. Mit diesem Angebot zur Sanierung oder Neubau einer Solarthermischen Anlage, gehen Sie zur Ihrer Hausbank und beantragen den Kredit über die Kfw-Bankengruppe. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Erg%C3%A4nzungskredit-(167)/#1

 

 

Stand: Dezember 2019. Alle Angaben ohne Gewähr.  

Foto: © Andreas Hermsdorf  / pixelio.de