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"Solarstrom für Elektrofahrzeuge" an Wohngebäuden - die neue Förderung ab dem 26.09.2023

 

Inhaltsverzeichnis: 

Kurze Einführung

Das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Anwendung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden beginnt am 26. September 2023. Ab diesem Zeitpunkt können Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers einreichen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation setzt sich der Zuschuss zusammen. Demzufolge ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden erdenklich. Wegen der Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Bis zu 500 Millionen Euro stellt das Bundesministerium für das neue Förderangebot für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen zur Verfügung.

Im Auftrag der Bundesregierung unterstützen wir den weiteren Ausbau einer dezentralen, netzschonenden und klimafreundlichen Ladeinfrastruktur zudem neuen Zuschussprogramm für Ladestation, PV-Anlage und Batteriespeicher. Natürlich machen wir den Kundinnen und Kunden den Zugang über das digitale KfW-Kundenportal so einfach wie möglich.

 

Informationen zur Förderung:

  • Höchster Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro (10 Cent pro kWh)
Förderfähige Komponenten Anforderungen Förderhöhe Anmerkungen
Ladestation mind. 11 kW 600 € (pauschal) bei bidirektionalem Laden
PV-Anlage mind. 5 kWp 600 € pro kWp max. 6.000 €
PV-Speicher mind. 5 kWh 250 € pro kWh max. 3000 €

 

  • Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag für eine Ladestation (mind. 11 KW) synchron
  • Förderung einzelner Komponenten ist unwahrscheinlich, drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden
  • Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein, spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden
  • Bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs verwendet werden
  • Rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen nicht im Rahmen des möglichen
  • Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden
  • Gebrauch von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung
  • Zusammenstellung mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich

 

Rechenbeispiel:

Ein neuer Besitzer eines Elektroautos möchte sich zu Hause eine Ladestation installieren lassen. Zusätzlich plant er die Anschaffung einer PV-Anlage und eines PV-Speichers. Insgesamt kommen Kosten in Höhe 32.000 € auf die Person zu.

Förderfähige Komponenten Kosten Finanzierung Betrag
Ladestation mit 11 kW 2.000 € Zuschuss Ladestation (pauschal) 600 €
PV-Anlage mit 9 kWp 20.000 € Zuschuss Photovoltaikanlage (9 x 600 €) 5.400 €
PV-Speicher mit 8 kWh 10.000 € Zuschuss Solarstromspeicher (8 x 250 €) 2.000 €
Kostensumme 32.000 € Fördersumme 8.000 €

 

 

Wie ist die Vorgehensweise für die Beantragung?

  1. E-Auto muss vorhanden sein oder bestellt werden.
  2. Ein Angebot für die PV Komponenten + Speicher + Wallbox wird bei uns eingeholt und auf kfw.de im Kunden­portal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.
  3. Nach Zusage zur Förderung kann das Material bei uns bestellt und am Projektgebäude installiert werden.
  4. Ab März 2024 nachweise erbringen und Zuschuss erhalten. Siehe So funktionierts auf der Spezifischen Seite auf kfw.de.

 

Häufige Fragen:

  • Ich besitze bereits eine Ladestation, ist eine Förderung möglich?
    • Ja, wenn sie eine fabrikneue Ladestation kaufen, die in der Liste der förderfähigen Ladestationen geführt ist.
  • Ich besitze bereits eine Photovoltaikanlage, ist eine Förderung möglich
    • Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, ist eine Förderung nur dann möglich, wenn Sie die Photovoltaikanlage um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufen
  • Ich besitze bereits einen Speicher, ist eine Förderung möglich?
    • Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie einen fabrikneuen Speicher kaufen.
  • Kann ich die Förderung auch beantragen, wenn ich ein Hybridfahrzeug besitze?
    • Nein, die Förderung kann nicht im Besitz eines Hybridfahrzeugs beantragt werden.
  • Gilt der Zuschuss auch für Neubauvorhaben?
    • Nein, bezuschusst werden ausschließlich Vorhaben an bestehenden Wohngebäuden.
  • Kann das Elektroauto auch auf eine andere Person zugelassen sein?
    • Ja, das Elektroauto kann auch auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen sein.
  • Kann ich das System auch an meinem Zweitwohnsitz / Ferienhaus fördern lassen?
    • Nein, für Maßnahmen am Zweitwohnsitz oder Ferienhaus kommt dieser Zuschuss nicht in Frage.
  • Gilt der Zuschuss auch für Neubauvorhaben?
    • Nein, bezuschusst werden ausschließlich Vorhaben an bestehenden Wohngebäuden.
  • Kann ich erst den Antrag stellen und danach das Elektroauto bestellen?
    • Nein, das Elektroauto muss bestellt sein, bevor Sie den Antrag stellen.

 

Zusammengefasst: „Solarstrom für Elektroautos 442“

Ab dem 26.09.2023 können Bürger die neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos 442“ beantragen. Bis zum 30. Juni 2024 läuft das Förderprogramm. Es gibt dann bis zu 9.600 Euro Zuschuss auf die folgende Kombination: Ladestation (mind. 11 kW), PV-Anlage (mind. 5 kWp) und Batteriespeicher (mind. 5 kWh). Obendrein gibt es einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden in Höhe von 600 Euro, wodurch sich der maximale Zuschuss für ein bidirektionales Gesamtsystem auf 10.200 Euro beläuft. Die Förderung gilt für Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzter Wohnhäuser, die bereits ein Elektrofahrzeug besitzen oder zum Zeitpunkt der Förderung ein solches bestellt haben (Eigentum oder Leasing). Der erzeugte eigene PV-Strom muss dabei in erster Linie für das Laden des E-Autos genutzt werden.

Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen: 

  • Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher werden zusammen neu gekauft.
  • Bis zum Zeit­punkt des Antrags wurden noch keine dieser Komponenten bestellt.
  • Es liegt ein Elektro­auto (nicht Hybrid) vor, dass auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags bereits ein Elektro­auto bestellt.
    Hinweis: Falls das Elektro­auto privat geleased wird, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten betragen. Firmen- bzw. Dienstwagen sind nicht gültig.
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.

Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

Die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ kann auf den Seiten des Bundesanzeigers abgerufen werden.

 

Ihr Photovoltaik-Shop Team

 

Stand: September 2023. Alle Angaben ohne Gewähr