
Ab dem 24.11.2020 gibt des vom Bund bzw. der KfW-Bank für den Kauf und Installation von Wallboxen/Ladestationen im Privaten 900€ je Ladepunkt.
Inhaltsverzeichnis
- Was wird gefördert?
- Wer kann die Förderung nutzen?
- Wie hoch ist die KfW Förderung für eine Wallbox?
- Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung der KfW-Bank erfüllt werden?
- Welche Wallboxen sind förderfähig?
- Wie sieht das Antragsverfahren aus?
Was wird gefördert?
Es werden Ladestationen gefördert, die Privatpersonen am Wohngebäude, am Stellplatz oder in der Garage, die zu Wohngebäude gehören, anbringen wollen. Der Ladepunkt darf dabei nur privat zugänglich sein.
Entscheidet sich der Käufer für eine Wallbox mit zwei Ladepunkten, fördert die KfW-Bank beide Ladepunkte. Also können auch mehr als zwei Ladepunkte installiert werden.
Wer kann die Förderung nutzen?
- private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter (nach Zustimmung des Vermieters; auf eigene Kosten)
- Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Wie hoch ist die KfW Förderung für eine Wallbox?
Ein Ladepunkt wird mit 900€ von der KfW-Bank gefördert.
Liegt der Preis einer Wallbox allerdings unter den 900€, können Käufer leider keine Förderung beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung der KfW-Bank erfüllt werden?
- der Ladepunkt muss eine Leistung von 11kW haben (es kann auch ein Gerät mit stärkerer Ladeleistung gekauft werden, diese muss jedoch auf 11 kW gedrosselt werden)
- der Ladepunkt muss eine Komponente sein, die mit dem Stromnetz kommunizieren kann. So können Ladeleistungen verschoben oder gedrosselt werden
- die Ladestation darf nur mit Strom aus erneubaren Energien betrieben werden, zum Beispiel über eine PV-Anlage oder mit Ökostrom
Welche Wallboxen sind förderfähig?
Welche Wallboxen und Ladesäulen förderfähig sind, finden Sie auf der Seite der KfW-Bank.
Wie sieht das Antragsverfahren aus?
In 3. Schritten können Sie Ihre Förderung einfach beantragen
1. Zuschuss beantragen
Bevor Sie Ihre Ladestation bestellen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im KfW-Zuschussportal. Den Link sowie Informationen zum Zuschussportal werden hier am 24.11.2020 veröffentlicht. Geht es um eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Ihre Wohnung ist vermietet? Dann müssen Antragssteller weitere Dokumente einreichen.
2. Identität nachweisen und Ladestation installieren
Sobald Sie die Antragsbestätigung für den Zuschuss bekommen haben, weisen Sie bitte Ihre Identität nach – schnell und einfach per Schufa-Identitäts-Check. Sollte das nicht funktionieren, wählen Sie bitte die Video-Identifizierung – oder Sie durchlaufen das Postident-Verfahren. Nun steht einer Installation nichts mehr im Weg.
3. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Ladestation eingebaut? Dann können Sie im KfW-Zuschussportal die Durchführung Ihres Vorhabens bestätigen. Dazu laden Sie bitte Ihre Rechnungen für Kauf und Installation hoch. Zusätzlich machen Sie bitte einige Angaben, die wir anonymisiert weiterverarbeiten. Sie liefern uns wertvolle Erkenntnisse, zum Beispiel darüber, wie sich die Kosten für Ladestationen entwickeln. Anschließend erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Beispielrechnung Ladestation mit einem Ladepunkt
Kosten | Euro |
Ladestation mit 1 Ladepunkt, 11kW | 1.000 |
Installation | 400 |
Anschluss Stromnetz | 250 |
Gesamtkosten | 1.650 |
Finanzierung | Euro |
Zuschuss der KfW | 900 |
Eigenanteil | 750 |
Gesamt | 1.650 |
Weitere Dokumente und Downloads zur KfW-Förderung
Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude
Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen
Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen
Stand: November 2020. Alle Angaben ohne Gewähr
Foto: ©Photo by CHUTTERSNAP on Unsplash