Kfw Foerderung für Wallboxen

               

 

Ab dem 24.11.2020 gibt des vom Bund bzw. der KfW-Bank für den Kauf und Installation von Wallboxen/Ladestationen im Privaten 900€ je Ladepunkt.

 

Inhaltsverzeichnis

 

Was wird gefördert? 

Es werden Ladestationen gefördert, die Privatpersonen am Wohngebäude, am Stellplatz oder in der Garage, die zu Wohngebäude gehören, anbringen wollen. Der Ladepunkt darf dabei nur privat zugänglich sein.

Entscheidet sich der Käufer für eine Wallbox mit zwei Ladepunkten, fördert die KfW-Bank beide Ladepunkte. Also können auch mehr als zwei Ladepunkte installiert werden.

 

Wer kann die Förderung nutzen?

  • private Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter (nach Zustimmung des Vermieters; auf eigene Kosten)
  • Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)

 

Wie hoch ist die KfW Förderung für eine Wallbox?

Ein Ladepunkt wird mit 900€ von der KfW-Bank gefördert.

Liegt der Preis einer Wallbox allerdings unter den 900€, können Käufer leider keine Förderung beantragen. 

 

Anzahl der Ladepunkte
Schwellenwert (Anzahl der Ladepunkte x 900€)
Gesamtkosten
Gesamte Förderhöhe
Können Käufer von einer vollen Förderung profitieren?
1 900 Euro z.B.    800 Euro 0 Euro nein
1 900 Euro Mind.  900 Euro 900 Euro
1800 Euro z.B.   1500 Euro 900 Euro nein
2 1800 Euro Mind. 1800 Euro 1800 Euro
3 2700 Euro z.B.    2100 Euro 1800 Euro nein
2700 Euro Mind.  2700 Euro 2700 Euro

 

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung der KfW-Bank erfüllt werden?

  • der Ladepunkt muss eine Leistung von 11kW haben (es kann auch ein Gerät mit stärkerer Ladeleistung gekauft werden, diese muss jedoch auf 11 kW gedrosselt werden)
  • der Ladepunkt muss eine Komponente sein, die mit dem Stromnetz kommunizieren kann. So können Ladeleistungen verschoben oder gedrosselt werden
  • die Ladestation darf nur mit Strom aus erneubaren Energien betrieben werden, zum Beispiel über eine PV-Anlage oder mit Ökostrom

 

Welche Wallboxen sind förderfähig?

Welche Wallboxen und Ladesäulen förderfähig sind, finden Sie auf der Seite der KfW-Bank.

 

Wie sieht das Antragsverfahren aus? 

In 3. Schritten können Sie Ihre Förderung einfach beantragen

 

1.  Zuschuss beantragen

Bevor Sie Ihre Ladestation bestellen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im KfW-Zuschussportal. Den Link sowie Informationen zum Zuschussportal werden hier am 24.11.2020 veröffentlicht. Geht es um eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Ihre Wohnung ist vermietet? Dann müssen Antragssteller weitere Dokumente einreichen.

2.  Identität nachweisen und Ladestation installieren

Sobald Sie die Antragsbestätigung für den Zuschuss bekommen haben, weisen Sie bitte Ihre Identität nach – schnell und einfach per Schufa-Identitäts-Check. Sollte das nicht funktionieren, wählen Sie bitte die Video-Identifizierung – oder Sie durchlaufen das Postident-Verfahren. Nun steht einer Installation nichts mehr im Weg.

3.  Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Ladestation eingebaut? Dann können Sie im KfW-Zuschussportal die Durchführung Ihres Vorhabens bestätigen. Dazu laden Sie bitte Ihre Rechnungen für Kauf und Installation hoch. Zusätzlich machen Sie bitte einige Angaben, die wir anonymisiert weiterverarbeiten. Sie liefern uns wertvolle Erkenntnisse, zum Beispiel darüber, wie sich die Kosten für Ladestationen entwickeln. Anschließend erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

 

Beispielrechnung Ladestation mit einem Ladepunkt

Kosten Euro
Ladestation mit 1 Ladepunkt, 11kW 1.000
Installation 400
Anschluss Stromnetz 250
Gesamtkosten 1.650

 

Finanzierung Euro
Zuschuss der KfW 900
Eigenanteil 750
Gesamt 1.650

 

Weitere Dokumente und Downloads zur KfW-Förderung 

Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude

Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen

Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen

 

Stand: November 2020. Alle Angaben ohne Gewähr

Foto: ©Photo by CHUTTERSNAP on Unsplash