Module mit Glasflaechen groesser 2qm

 

                                           

 

Ein klarer Trend in unserer Branche sind die größeren Modulabmessungen. Für Sie bringt das neue Herausforderungen mit sich, denn die Module sind komplexer in Ihrer Handhabung, vor allem bei Aufdachanlagen.

 

Außerdem fallen sie nicht mehr in die Kategorie der geregelten Bauprodukte. In Deutschland müssen bei der Errichtung von PV-Anlagen auf Gebäuden jedoch die jeweiligen Landesbauordnungen LBO beachtet werden.

 

Diese orientieren sich an der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB. Laut MVVTB können PV-Module, die eine maximalen Glasdeckfläche von 2m² überschreiten, kein geregeltes Bauprodukt mehr sein und können somit nicht mehr ohne eine bauaufsichtliche Zulassung eingesetzt werden.
Nachzulesen in der MVVTB  Punkt B 3.2.1.25 und B 3.2.1.27:

 

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

 

Wir empfehlen Ihnen daher keine Module mit einer Glasdeckfläche größer 2m² auf Gebäuden zu verbauen.

 

Stand: Februar 2021. Alle Angaben ohne Gewähr

Foto: ©Photo by Mariana Proença on Unsplash